4.180 € Pflegekassenzuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Um eine erfolgreiche häusliche Pflege zu gewährleisten, muss häufig das Wohnumfeld der pflegebedürftigen Person angepasst werden. In Abhängigkeit zur körperlichen Einschränkung sind unterschiedliche Maßnahmen möglich. Eine wichtige Grundvoraussetzungen für alle Pflegebedürftigen ist jedoch die Sicherstellung der eigenen Körperhygiene.
Ohne die Möglichkeit regelmäßig duschen zu können, kann die häusliche Pflege nicht aufrecht erhalten werden. Die Möglichkeit zur einer regelmäßigen und umfassenden Köperhygiene ist eine Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben und die häusliche Pflege.
Ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € Zuschuss zur Wohnungsanpassung.
Die Pflegekasse zahlt für Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 - 5) auf Antrag bis zu 4.180 € Zuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Der Zuschuss wird für Umbaumaßnahmen gewährt, die die häusliche Pflege im persönlichen Wohnumfeld ermöglichen oder erheblich erleichtern. Darüber hinaus wird ein Zuschuss für Maßnahmen gewährt, die eine möglichst selbständige Lebensführung von Pflegebedürftigen ermöglichen.
Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte in einem Haushalt zusammen (z.B. in Wohngruppen), ist der Zuschuss auf viermal 4.180 € begrenzt. Er kann also bis 16.720 € betragen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind Umbaumaßnahmen, die Ihnen die häusliche Pflege im persönlichen Wohnumfeld erleichtern. Das sind zum Beispiel der Umbau Wanne zur Dusche oder die Verbreiterung von Türen.
Diese Maßnahmen werden von den Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Pflegekassenzuschuss in Höhe von 4.180 € je pflegebedürftigem Haushaltsmitglied gefördert.
Das Wohnumfeld ist die Wohnung oder der Haushalt, in dem eine pflegebdürftige Person lebt. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen dienen dazu die Pflege in der Wohnung und im Haushalt zu ermöglichen und / oder zu erleichtern. Eine Wohnumfeldverbessernde Maßnahme kann auch einer pflegebedürftigen Person helfen, sich selbst zu versorgen und damit einer möglichen Hilfs- und Pflegebdürftigkeit vorzubeugen.
Voraussetzungen für einen Pflegekostenzuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Ohne einen anerkannten Pflegegrad ist keine finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse möglich. Der Pflegegrad drückt den Grad der Pflegebedürftigkeit aus. Pflegebedürftige Menschen können einen Pflegegrad bei ihrer Pflegeversicherung (Pflegekasse der Krankenkasse) beantragen und im Anschluss Pflegeleistungen beanspruchen.
Für einen erfolgreichen Antrag auf Leistungen von der Pflegeversicherung ist es wichtig, dass der Medizinische Dienst (MD) oder eine Pflegefachkraft - beispielsweise von einem ambulanten Pflegedienst - die beantragte Leistung vorgeschlagen hat.
Darüber hinaus muss eine Wohnumfeldverbessernde Maßnahme eines der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Maßnahme ermöglicht die häusliche Pflege.
Also ohne die Maßnahme kann die häuliche Pflege nicht dauerhaft gewährleistet werden. - Die Maßnahme erleichtert die häusliche Pflege.
Die Belastungen für die pflegebedürftige Person und die pflegenden Personen werden erheblich verringert. - Die Maßnahme ermöglicht eine selbständige Lebensführung.
Durch den Umbau kann die Hilfe durch eine Pflegeperson erheblich reduziert oder sogar vermieden werden.
Weil diese drei Kriterien Raum für Interpretationen bieten, sollten Sie in Ihrem Antrag auf Pflegekostenzuschuss konkret schildern, warum die gewünschte Maßnahme in Ihrer Situation notwendig und sinnvoll ist. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen Zuschuß.
Mit unserm Antragsformular auf Pflegekostenzuschuss geben wir Ihnen eine umfassdende Hilfestellung, um den Antrag erfolgreich zu stellen.
Die Voraussetzungen, für einen Plfegekostenzuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes, lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die pflegebedürftige Person hat einen Pflegegrad (1-5).
- Der Medizinische Dienst (MD) oder eine Fachpflegekraft - beispielsweise vom ambulanten Pflegedienst - hat den Umbau vorgeschlagen.
- Die pflegebedürftige Person wird in der eigenen Wohnung gepflegt.
- Der Umbau vereinfacht die Pflege oder die pflegebedürfte Person wird dadurch selbstständiger.
Wichtig:
Besprechen Sie mit Ihrer Pflegeversicherung (Pflegekasse Ihrer Krankenkasse) vor dem Beginn der geplanten Maßnahme, ob die damit verbundenen Kosten bezuschusst werden.
Bitte denken Sie daran:
Wenn eine pflegebedürftige Person in einer Mietwohnung lebt, muss der Vermieter dem Umbau zustimmen.
Für pflegebedürftige Personen, die in einer stationären Einrichtung (z.B. Pflegeheim) gepflegt werden, wird kein Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes bezahlt.
Erhöhung des Pflegekassenzuschusses seit 01.01.2025.
Ab dem 01.01.2025 haben sich die Leistungen der Pflegekassen, für alle Pflegebedürftigen Personen der Pflegegrade 1 bis 5, um 4,5 % erhöht.
Das bedeutet auch mehr Geld für den Umbau Wanne zur Dusche!
Der Pflegekostenzuschuss für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie den "Umbau Wanne zur Dusche", wurde von 4.000 € auf 4.180 € erhöht.
HIer finden Sie eine Aufstellung über die Leistungsansprüche der Pflegeversicherten an die Pflegeversicherung, im Jahr 2025.
4.180 Euro Pflegekassenzuschuss für den Wannenumbau und den Einbau einer neuen Dusche.
Der Umbau Wanne zur Dusche, mit einer DUSCHMAX Systemdusche, gehört zum barrierefreien Badumbau. Er zählt zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Diese werden gem. § 40 SGB XI gefördert. Die Pflegekasse gewährt für diese Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.180 EUR. Die einzige Voraussetzung ist ein vorhandener Pflegegrad bei ihnen oder bei einer in ihrem Haushalt lebenden Person. Anspruch auf den Zuschuss besteht ab Pflegegrad 1.
Wie bei allen Förderungen gilt auch hier, Antragstellung vor Vorhabenbeginn. Stellen sie ihren Antrag auf eine Pflegekassenzuschuß unbedingt vor dem Beginn der Umbaumaßnahme.
Reichen sie dazu unser Angebot und ggfs. Bilder der vorhandenen Badewanne bei ihrer Krankenkasse ein. Sobald die Pflegekasse ihren Zuschuss genehmigt hat, können sie den Umbau ihrer Badewanne in Auftrag geben.
Nach Abschluß der Arbeiten schicken sie unsere Rechnung an die Pflegekasse. Danach erhalten sie ihren Zuschuss in Höhe von 4.180,00 EUR.